Weitere Windenergie am Tannenkopf?

Früher klangen GRÜNE Schlachtrufe recht schlicht: „Erst stirbt der Wald dann der Mensch“. Heute klingt die Dialektik anders, Abholzen des Waldes für WEA in Schwachwindgebieten ist schädlich. Nicht für den Wald, sondern für die Freiflächen die neu aufgeforstet werden müssen und die es immer weniger gibt, ohne dass die Landwirtschaft darunter leidet. GRÜNE scheinen den Wald inzwischen nur noch als Bewuchsform wahrzunehmen, der den Bau von WEA behindert.

 

GRÜNE träumen davon mit Elektroautos, Lastenfahrrädern und Wärmepumpen den Planeten zu retten. Das ganze ohne Atom und Kohle. Man setzt dabei auf sog. „erneuerbare Energien“, die unerfreulicher Weise aber nur dann Strom liefern, wenn die Sonne scheint oder der Wind weht. Doch Speicher dafür haben wir nicht. Bis vor einem Jahr wähnten wir uns auf dem richtigen Weg, mit hocheffizienten und sauberen Gaskraftwerken als Backup Lösung, doch dann marschierte ein von der SPD-Grande Schröder als „lupenreinen Demokraten“ bezeichneter Wladimir Putin in die Ukraine ein und schlagartig mussten wir realisieren, wie abhängig wir uns von den russischen Gaslieferungen gemacht hatten, was keiner zuvor bemerkt haben will.

 

Um eines klar vorwegzunehmen: WiR sind weder Leugner des von Menschen gemachten Einflusses auf den Klimawandel, noch glauben WiR, dass es keine großen ökologischen Probleme auf unserem Planeten gibt. Und nein, WiR sollten auch nicht den Kopf in den Sand stecken, denn auch uns liegt die Zukunft von Roßdorf und allen am Herzen. Doch gerade deswegen Fragen WiR uns, ob die hochtrabenden Pläne in dem gemeinsam von B90/GRÜNE, CDU und SPD eingereichten Antrag, von Roßdorf aus, die Welt zu retten, es wirklich zum besseren verändern wird? 

 

Zum Antrag von SPD, CDU und B90/GRÜNE:

https://rim.ekom21.de/rossdorf/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZR-SkFofZS-KMtvKMHg-UmIU_GDjhZM9LZg3oYtQAa-m/Antrag_CDU_Gruene_SPD_Teilplan_Erneuerbare_Energie.pdf

 

Der Landesentwicklungsplan Hessen, und der aktuell geltende Regionalplan Südhessen treffen keine Aussagen zur Windenergienutzung. Dies geschieht im Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE), wo Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie definiert sind und ca. 2% der Landesfläche umfassen. Der Teilplan wurde von der Gemeinde Roßdorf in 2020 angenommen und keine Einwände zu den darin aufgeführten Vorranggebieten oder eine Ausweitung der Gebiete während der Offenlage vorgetragen. In Roßdorf ist darin nur das Gebiet am Tannenkopf als Vorrangfläche ausgewiesen. Der Teilplan wurde am 28.2.2022 durch die Regionalversammlung rechtskräftig.

 

Außerhalb der Vorrangflächen ist keine Windkraftnutzung möglich, um genau das zu vermeiden, was man mit dem Antrag hier nun bewirken würde: Flächenfraß, Zersiedelung und Zerstörung der Landschaft durch diese raumbedeutsamen Industrieanlagen außerhalb der dafür vorgesehenen Flächen mitten im Wald. 

 

In der am Montag, den 20.03 stattgefundenen öffentlichen Sitzung des Umwelt Ausschuss präsentierte sich die von der Ausschuss-Vorsitzenden eingeladene Energiegenossenschaft Starkenburg mit bereits sehr konkreten Vorstellungen, wo und welche Anlagen dort errichtet werden könnten. Man stellt sich vor, 2 WEA a 5 MW dort zu errichten, Typ Enercon, mit 160 m Rotordurchmesser und einer Nabenhöhe von 120 m. Also deutlich größer als die aktuell vorhandenen Anlagen. Die Präsentation wird uns dann noch zugänglich gemacht.

 

Ein Zielabweichungsverfahren zum jetzigen Stand ist ein u.U. langwieriges und kostspieliges Verfahren. Die Gebühr wird entsprechend der Verwaltungskostenordnung erhoben und kann bis zu 20.000 € betragen.

 

Das Zielabweichungsverfahren nach §8 HLPG und §6 Absatz 2 ROG ist ein Ausnahmeinstrument für atypische Einzelfälle, die bei der Regionalplanaufstellung (noch) nicht erkennbar waren und somit bei der Zielformulierung nicht berücksichtigt wurden.

Eine Abweichung von den Zielen des Regionalplans kann nur für raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen zugelassen werden, wenn 

  • sie unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist, 
  • die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 
  • die betroffenen Gebietskörperschaften und Fachbehörden gehört worden sind.

WiR sind skeptisch, ob ein Zielabweichungsverfahren unter den vorgetragenen Gründen im Antrag erfolgreich sein kann.

 

WiR - Wir in Roßdorf e.V.

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