In den letzten Ausgaben des RAZ nutzten die GRÜNEN und deren sympathisierender Verein die REG e.V., mal wieder die Zeit des Sommerlochs, um über einige Windkraft-Themen falsch zu berichten. So wird behauptet, bei den WEA existiere gar kein Infraschall und wenn doch, dann sei er nicht wahrnehmbar. Das wollen WiR hier mal klarstellen:
a) Infraschall angeblich eine Fata Morgana
Die Bundesanstalt für Geologie und Rohstoffe (BGR) hat über mehrere Jahre die Infraschall-Emissionen eines relativ kleinen Windrads (Vestas V47, 0.7 MW) gemessen, um Mindestabstände von Windenergieanlagen zu Erdbeben-Messstationen festzulegen.
Es ist richtig, dass die BGR im April dazu einen Rechenfehler (Programmierfehler) eingeräumt hatte: die 2016 veröffentlichten Schalldrucke wurden demnach um 36 dB (Dezibel) zu hoch angegeben. Die Dezibel-Skala gibt Schalldrucke logarithmisch wieder: +20 dB bedeuten jeweils den 10-fachen Schalldruck, +36 dB also den etwa 63-fachen Schalldruck. Um diesen Faktor waren die vor 5 Jahren publizierten Schalldrucke der genannten Anlage zu hoch. Anfang April veröffentlichte die BGR auf ihrer Website eine ausführliche Darstellung der Prüfung und räumte den Fehler ein.
Der komplette Wortlaut der BGR-Presserklärung:
1. Die interne Überprüfung der BGR hat die wissenschaftlich vorgebrachte Kritik an den veröffentlichen Daten zu Schalldruckpegeln bei Infraschall-Emissionen bestätigt. Bei der Berechnung der Schalldruckpegel ist der BGR ein systematischer Fehler unterlaufen. Dieser passierte bei der Umwandlung der ursprünglich berechneten Ergebnisse in eine in der Akustik gängige Größe.
Durch eine fehlerhafte Umrechnungsformel wurde ein Rechenfehler von 36 Dezibel sowohl auf die durch WEA hervorgerufenen Störsignale als auch auf die zu überwachenden Signale (Kernwaffenexplosionen) übertragen. Entscheidend für die Festlegung des Mindestabstands von WEA zu den BGR-Infraschallmessanlagen ist die Differenz der beiden Werte, die sich durch den Rechenfehler nicht verändert.
Daher bleibt die gültige Abstandsempfehlung für WEA zum ungestörten Betrieb der BGR-Infraschall-Station IS26 im Bayerischen Wald unverändert bestehen.
Doch einige Journalisten, und hier insbesondere DIE ZEIT, auf die sich die REG, GRÜNE und die Lobby der Windindustrie stützen, haben die Korrektur der BGR zum Anlass genommen, die Infraschall-Emissionen von Windanlagen generell für unerheblich zu erklären. Selbst der zuständige Minister sah sich zu einer Entschuldigung veranlasst. Er äußerte die Hoffnung, besorgte Bürger könnten sich nun erleichtert fühlen. Doch dazu besteht leider kein Anlass.
Fakt ist:
Windenergieanlagen emittieren anders als natürliche Quellen gepulste Druckwellen im Bereich von <8 Hz. Und diese pulsierenden Druckwellen erreichen, nachgewiesen durch viele Forschungen u.a. die TremAc Studie, bis zu 93 dB. Das it das 100-fache des von der WHO bereits für nur kurzfristige Expositionen zugelassene Wert.
Die Bundesanstalt für Geologie und Rohstoffe (BGR) untersteht dem Bundeswirtschaftsministerium und auf dessen Anweisung hin musste die Messung mit einer mobilen Anlage an einem anderen Ort durchführen. Die dort gemessenen Werte mit einer mobilen Anlage waren deutlich niedriger, aber dennoch wurden nach 1000 m noch 63 dB gemessen und die Druckimpulse unterhalb der 8 Hz wurden hier ebenfalls nachgewiesen.
Diese pulsierenden Druckwellen haben gesundheitsschädigende Wirkungen, die in sämtlichen Genehmigungsverfahren nicht berücksichtigt werden, weil hier weiterhin auf die völlig veraltetet TA-Lärm aus dem Jahr 1998 referenziert wird, die den Frequenzbereich unter 8 Hz noch die schädlichen Wirkungen der Druckimpulse berücksichtigt. Die TA Lärm konzentriert sich ausnahmslos auf das menschliche Hörspektrum.
Der von den GRÜNEN, der REG und den Windkraftprojektieren bewusst verwendete Begriff „das sei unterhalb der Wahrnehmungsschwelle“ ist bewusst gewählt, um die Bürger weiterhin irrezuführen.
Frei nach dem Motto „Was ich nicht höre, kann auch nicht schädlich sein“, ähnlich wie damals mit den Röntgenstrahlen. Und auch bezüglich anderer Elemente in der Natur, wie Radioaktivität, UV-Strahlung, Mikrowellen, Kohlenmonoxid oder Kohlenstoffdioxid (CO2) verfügt unser Organismus nicht über eine funktionale Wahrnehmungssensorik.
b) Infraschall aus WEA ist nicht gesundheitsschädlich
Prof. Roos und Vahl kommen in einer im Magazin ASU (Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin) 2021) veröffentlichten Studie zu folgender Schlussfolgerung:
„Die heute verfügbaren Erkenntnisse begründen ein wesentliches Gesundheitsrisiko für infraschallexponierte Personen. Staatlich veranlasste Studien an WEA lassen die steilen Druckimpulse der realen Emissionen bisher außer Acht. Erforderlich sind ausreichende Sicherheitsabstände und weitere Forschungen.“
Störungen der Grundfunktionen des Gehirns durch Infraschall sind durch die gemeinsame Studie der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig zusammen mit dem Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf aus dem Jahr 2017 ebenfalls belegt.
Alle diese o.g. Studien sind peer reviewed, d.h. von mehreren unabhängigen anderen Wissenschaftlern überprüft worden und veröffentlich worden.
Kein Haushaltsgerät, keine Natur, verursachen gepulste Tiefschall-Druckwellen von bis zu 93 dB.
Fazit:
Die Korrektur eines Fehlers in Zusammenhang mit Infraschall-Messungen ist notwendig und nützlich, ändert aber nichts am Gesundheitsrisiko von Windenergieanlagen. Die physikalisch/biologischen Ursachen bleiben bestehen – auch wenn ideologisch festgelegte Politiker und Medien das Infraschall-Problem des Windstroms gern „abgeräumt“ sehen möchten. Nur wenige Medien haben danach recherchiert und diese vermeintliche Tatsache klargestellt, wie z.B. DIE WELT https://www.welt.de/wirtschaft/article230800405/Windkraft-Gesundheitsrisiko-steigt-durch-den-Schall.html
WiR haben den Prüfantrag der CDU befürwortet. Aus diesem Antrag ist keine unmittelbare Aufnahme von Gesprächen mit Projektieren oder eine Errichtung von WEA abzuleiten. Gerne erläutern WiR der REG auch nochmals im persönlichen Gespräch mit unseren Fraktionsvorsitzenden und dem Vereinsvorsitzenden die Grundregeln der Kommunalpolitik. Und ja, aus einigen Mitgliedern der IG Roßdorf wurden dann Mitbegründer der unabhängigen Wählergemeinschaft WiR - Wir in Roßdorf, die bei 2 Kommunalwahlen mit deutlich mehr als 19% aller abgegebenen Stimmen in unserem Parlament vertreten ist. Norman Zimmermann ist einer der Mitbegründer der WiR und als unabhängiger Bürgermeister in diesem Jahr, in freien und geheimen Wahlen mit großer Mehrheit gewählt worden.
WiR - Wir in Roßdorf e.V.
Matthias Monien
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