Verkehrssituation Parkplatz am „Zent.RO“ 

WiR begrüßen die rege Nutzung der angesiedelten Geschäfte, das insgesamt große Interesse, mit Anregungen, Vorschlägen und Bedenken durch die Bevölkerung und auch die stetigen Anfragen der Parteien in der Gemeindevertretung an die Verwaltung. Es zeigt uns, dass hier ein besonderes Interesse besteht.

 

Zurzeit wird stark über die Anbindung bzw. Zuwegung für Fußgänger, Radfahrer und dem katastrophalen Zustand dieser Wege diskutiert. Leider kommt hier die Verkehrssituation und -sicherheit auf dem Parkplatzgelände für die schwächsten Verkehrsteilnehmer (Fußgänger) zu kurz bzw. werden, aus unserer Sicht, außer Acht gelassen.

 

WiR beobachten seit geraumer Zeit die Verkehrssituation, insbesondere die Gefahrenquelle im Bereich Zu-/Abfahrt und Eingangsbereich ALDI und es haben uns dazu auch einige Hinweise aus der Bevölkerung hierüber erreicht. Dies haben WiR bereits zum Anlass genommen, durch unsere Vertreter im Gemeindevorstand, die Verwaltung auf dieses Problem aufmerksam zu machen.

 

Die Reaktion im Gemeindevorstand war verhalten. Dies ist wohl darauf zurück zu führen, dass es sich hierbei wohl anscheinend um keinen öffentlichen Raum handelt. Der Parkplatz gehört nicht der Gemeinde, dadurch ist diese nicht zuständig und weisungsbefugt. WiR werden da weiter nachfragen.

 

WiR sagen dazu, hier sollten alle mit Nachdruck versuchen das Gefährdungspotential, bevor etwas passiert, zu minimieren. Besonders gefordert ist selbstverständlich der Grundstückseigentümer oder evtl. sogar die Mieter der Geschäfte.

 

WiR werden die Verkehrssituation mit dem Gefährdungspotential nochmals im Gemeindevorstand kommunizieren.

 

WiR werden den Eigentümer auf die Situation/Gefährdung hinweisen und um Maßnahmen zur Minimierung bitten. 

 

WiR haben mit diesem Artikel das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger geweckt und bitten darauf zu achten, dass auf dem Parkplatz die Straßenverkehrsordnung mit der „gegenseitigen Rücksicht“ aller Verkehrsteilnehmer und ein Schritttempo mit Geschwindigkeitsbeschränkung von max. 10 km/h gültig ist. 

 

Weiterführende Schritte können WiR leider nicht unternehmen, nur an die Vernunft aller Beteiligten appellieren und um Mithilfe vom Eigentümer oder Mieter der Geschäfte hoffen.

 

WiR - Wir in Roßdorf e.V.

Rainer Erzgräber (Stv. Vorsitzender)

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Kommentare: 1
  • #1

    Rainer Gurke (Freitag, 04 Juni 2021 22:58)

    Guten Abend,
    Formulieren Sie doch bitte einmal worin Sie genau die eigentliche Gefahrenquelle im Bereich der Zufahrt sehen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Rgurke