WiR und die Geschichte der Gleichberechtigung

Männer und Frauen sind gleichberechtigt: Die Gleichberechtigung ist im Grundgesetz festgeschrieben. Interessant ist, dass die Männer bei dem Artikel zuerst genannt werden. Gesetze allerdings bringen oft noch wenig. So ist Teilzeit in Führungspositionen kaum möglich. Wohl deswegen gibt es bei Bürgermeisterwahlen wenige Bewerberinnen. Diese haben jedoch oft gute Chancen gewählt zu werden. Allerdings fällt nicht nur in unserem Landkreis auf, dass Frauen ziemlich oft nach einer Wahlperiode nicht wiedergewählt werden.Im Rathaus ist eine Ausstellung eröffnet worden zum Thema „100 Jahre Frauenwahlrecht“, die WiR natürlich gern direkt besucht haben.

1918 wurde das Frauenwahlrecht beschlossen. Im US-Staat Colorado war nach einer Abstimmung des männlichen Teils der Bevölkerung schon 1893 das Frauenwahlrecht eingeführt. In Europa durften die Finninnen zuerst zur Wahlurne gehen. Der letzte „weiße Fleck“ in Europa wurde allerdings erst 1990 im Schweizer (Halb-)Kanton Appenzell-Innerrhoden geschlossen.Auf der Welt ist das Frauenwahlrecht nun etwas Selbstverständliches. Auch in Saudi-Arabien konnten die Frauen 2015 immerhin an den Kommunalwahlen teilnehmen, zumindest theoretisch. Denn Frau braucht hierzu erst einmal einen Personalausweis. Für die Frauen gibt es dort eigene Wahlkabinen und Wahlurnen: etwas, was es bei der Wahl zur Nationalversammlung 1919 in Deutschland auch zum großen Teil gab. So weiß „man“ auch, dass die Mehrheit der Frauen damals bürgerliche Parteien wählte und nicht die SPD, die sich für die Einführung des Frauenwahlrechts besonders stark gemacht hatte.„WiR finden das Thema Gleichberechtigungen sehr wichtig und werden dies auch in Bezug auf Roßdorf zukünftig näher betrachten“, so der stellvertretende Vorsitzende des Ortsvereins.

 

WiR - Wir in Roßdorf e. V. 

vertreten durch Markus Stellfeldt

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