WiR informieren über den gemeindlichen Haushalt

In den letzten Wochen und Monaten durften wir mehrfach hören, wie genervt manch Kommunalpolitiker der großen Volksparteien von unserer Arbeit in der Gemeindevertretung scheint. Zuletzt im Dezember 2017, als es um die Verabschiedung des Haushalts 2018 ging.

 

WiR fragen uns, warum ist das so? Etwa weil wir manches kritisch hinterfragen? Oder weil wir manches - vielleicht auch manch unangenehmes - beim Namen nennen? Sei es drum - WiR werden auch in diesem Jahr genauso weitermachen!

 

Der Haushalt – 447 Seiten spannendste Lektüre. Wobei - dem aufmerksamen Leser fällt auf, dass sich einige Passagen seit Jahren wortwörtlich wiederholen. So liest man beispielsweise im Haushaltssicherungskonzept seit Jahren ein und denselben Satz. Zitat: „Die Ursachen der Fehlbedarfe waren strukturell und konjunkturell bedingt. Die Auswirkungen der internationalen Wirtschafts- und Finanzkrise zeigten seit Beginn des Haushaltjahres 2009 Auswirkungen auf alle kommunalen Haushalte.“ Man wird an dieser Stelle nicht müde, selbigen Satz immer und immer wieder zu strapazieren und das obwohl die Kommunalaufsicht bereits bei der Genehmigung des Haushaltes 2017 darauf hingewiesen hat, dass es sich die Gemeinde an dieser Stelle etwas zu leicht macht!

 

Schauen wir uns jedoch den Satz sowie ein paar Fakten näher an. Der eingangs erwähnte Fehlbedarf hat sich in den letzten 10 Jahren auf nahezu 9,9 Mio. Euro summiert. Als Anhaltspunkt haben wir die Haushalte seit 2008 herangezogen. Betrug die Rücklage zum 31.12.2008 noch 4,9 Mio. Euro, so beläuft sich der kumulierte Fehlbetrag zum 31.12.2018 auf über -4,9 Mio. Euro.

Im gleichen Zeitraum haben sich die Einnahmen trotz der zitierten Wirtschafts- und Finanzkrise deutlich verbessert. Eine Übersicht der wesentlichen Erträge verdeutlicht dies:

 

 

 

2009

2018

Veränderung

Anteil EKSt

6.719.800

9.056.000

+ 34,8 %

Gewerbesteuer

4.600.000

5.968.100

+ 29,8 %

Grundsteuer B

1.141.100

2.332.900

+ 104,4 %

 

Lag der gemeindliche Hebesatz der Grundsteuer B im Jahr 2009 noch bei 240 Punkten, so liegt er mittlerweile mit 460 Punkten deutlich über dem Nivellierungshebesatz, wie er im Gesetz zur Regelung des Finanzausgleiches definiert ist. „Ein wesentlicher Punkt, auf den WiR künftig sehr genau achten werden und der ein Grund für unsere ablehnende Haltung des Haushaltes 2018 ist. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass dadurch auch die Kommunen zur stetigen Steigerung von Nebenkosten beitragen obwohl doch gerne von bezahlbarem Wohnraum gesprochen wird“, so der Fraktionsvorsitzende Norman Zimmermann.

In den kommenden Wochen werden WiR in unregelmäßigen Abständen Positionen des Haushaltes näher beleuchten und somit hoffentlich für etwas mehr Transparenz sorgen.

 

 

Norman Zimmermann

 

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