Nachdem Fraktionsgeschäftsführer Martin Heß zu Beginn der Juni-Gemeindevertretersitzung darauf hingewiesen hatte, dass die Sitzungsprotokolle nicht den „wesentlichen Inhalt der Sitzung“ wiedergeben und damit nicht vollständig den Vorgaben der Hessischen Gemeindeordnung entsprechen, konnten WiR das Protokoll der letzten Sitzung nur ablehnen.
Inhaltlich ging es dann mit der Festlegung der Umlegungsbedingungen für das Misch- und Gewerbegebiet weiter. Hier wurden die Einwurfswerte (Wertgrundlage für die eingebrachten Grundstücke) sowie die Zuteilungswerte (Wert für ein Grundstück, wenn man dies als Ausgleich erhält) festgelegt.
Da die Werte von einem Gutachter neutral vorab festgelegt wurden, konnten auch WiR diesen zustimmen, so dass nun die Gespräche mit den Eigentümern sowie den Interessenten an den neu zugeschnittenen Flächen geführt werden können. Endlich kann man das für Roßdorf so wichtige Projekt vorantreiben.
Die Umlegung betrifft im Speziellen auch den Hundeverein, der lange Zeit nicht wusste, wo er in Zukunft eine neue Heimat in Roßdorf finden soll. Das bisherige Areal war von der Gemeinde gepachtet, also musste auch für den Verein eine neue Lösung gefunden werden. So wurde einstimmig von allen Fraktionen ein Beschluss gefasst, damit unser Hundesportverein eine neue Bleibe gegenüber dem Grillplatz an der Kubig bekommt.
Der Hundesportverein in Roßdorf ist genauso wichtig wie die vielen anderen Vereine, dennoch kommt ihm auch eine besondere Aufgabe zu: Viele Hundebesitzer waren oder gehen dort zur Hundeschule und lernen, was es heißt einen Vierbeiner zu besitzen. Dazu gehört auch, dass man das „Geschäft“ seines vierbeinigen Freundes mit Tüten aufnimmt und in Abfalleimern beseitigt.
WiR haben im Rahmen der Beschlussfassung jedoch zusätzlich angeregt, die Parkplatzsituation an der Kubig zu überprüfen. „Insbesondere wenn parallele Veranstaltungen dort stattfinden, könnte es eng werden. Erschwerend kommt hinzu, dass dort oft ausländische LKW über Nacht Parken“, erläutert Fraktionsmitglied Matthias Monien.
WiR hoffen, dass nun schnell der Bebauungsplan umgesetzt wird und der Hundesportverein ohne Unterbrechung seine wichtige Arbeit für Roßdorf weiterführen kann.
Auch wurde auch eine Veränderung der Hundesteuersatzung von 1998 beschlossen. Hierbei ging es jedoch keinesfalls um eine grundsätzliche Erhöhung der Steuersätze, sondern lediglich den Entfall der Steuerbefreiung für Hof- und Wachhunde, wenn diese mehr als 400 m vom Ort entfernt gehalten werden.
Martin Heß und Matthias Monien
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