Die geplante Neufassung der Gebührensatzung für die Kinderbetreuung in Roßdorf sorgte am 12.6.2026 für eine intensive politische Debatte. Hintergrund sind steigende Kosten, eine angespannte Haushaltslage und der Anspruch, Betreuung verlässlich, qualitativ gut und zugleich finanzierbar zu organisieren. Nach Angaben der Verwaltung soll die neue Satzung zum 1. August 2026 in Kraft treten und die bisherige Regelung aus dem Jahr 2020 ablösen.
WiR unterstützen die Neuregelung der Kita-Gebühren grundsätzlich. Wer bessere Betreuung, verlässliche Öffnungszeiten und mehr Qualität will, muss auch klar sagen, dass das nicht zum Nulltarif zu haben ist.
Roßdorf trägt schon heute den Löwenanteil der Kosten. Laut Verwaltung liegen die Betriebskosten pro Kita-Platz bei 337,80 Euro im Monat für 8 Stunden und bei 591,15 Euro für 9,5 Stunden; in der Krippe sogar bei rund 3.600 Euro pro Platz und Monat. Die Eltern zahlen davon bislang nur etwa 12 Prozent in der Kita und 10 Prozent in der Krippe. Vor diesem Hintergrund sind 39 Euro für 8 Stunden Kita-Betreuung ab 2026 kein „Schock“, sondern ein weiterhin stark subventionierter Beitrag.
Nicht überzeugend ist aus Sicht von WiR die Debatte, als ließen sich längere Öffnungszeiten, bessere Betreuungsschlüssel und steigende Personalkosten ohne jede Anpassung der Elternbeiträge finanzieren. Die Ausschussunterlagen machen deutlich, dass die Gemeinde die Betreuungsstruktur zugleich neu ordnen und finanziell tragfähig machen will. Auch die geplante Senkung der Gruppengröße im Ü3-Bereich auf 20 Kinder zeigt: Mehr Qualität gibt es nur mit mehr Personal und mehr Geld.
Die Verwaltung begründet die Änderungen der Öffnungszeiten mit einer Diskrepanz zwischen bisheriger Gebührenstruktur und tatsächlicher Betreuungsrealität. In der Gebührenanalyse wird darauf verwiesen, dass der bisherige Rahmen bis 17 Uhr zwar formal möglich war, das Zeitfenster aber nur sehr gering genutzt wurde. Gleichzeitig müssen auch in Randzeiten Fachkräfte vorgehalten werden, was den Personalaufwand erhöht. Als Ziel nennt die Verwaltung stabile Öffnungszeiten, planbare Angebote für Familien und eine moderate, über mehrere Jahre gestaffelte Beitragsanpassung. Und genau das wurde auch in den zuvor stattgefundenen Ausschüssen seitens der anwesenden Leitungen der Kitas bestätigt. Aber ein Erkenntnisgewinn konnte da leider bei einigen der Gemeindevertreter nicht festgestellt werden.
Ebenso realitätsfern ist die Forderung von SPD und Grünen, jede Anpassung pauschal abzulehnen und die Kosten stattdessen über die Allgemeinheit laufen zu lassen. Das wäre am Ende nichts anderes als eine verdeckte Belastung über Grundsteuern – also auch für Menschen ohne Kinder oder für Familien, deren Kinder längst aus der Kita heraus sind. Gerechter wäre es, die Kosten stärker nach Nutzung und Leistungsfähigkeit zu verteilen.
Deshalb halten WiR auch eine einkommensabhängige Staffelung für den ehrlicheren Weg. Andere Kommunen machen das seit Jahren, und das Modell ist einfach nachvollziehbar: Wer mehr verdient, zahlt mehr; wer weniger hat, wird entlastet. So ließe sich soziale Gerechtigkeit mit finanzieller Vernunft verbinden.
Ein weiterer Baustein ist die geplante Umstellung bei der Essensabrechnung. Statt jedes Essen einzeln abzurechnen, soll ein Pauschalsystem kommen. Die bisherige Einzelabrechnung mit 3,90 Euro pro Essen verursache einen hohen Verwaltungsaufwand, sei fehleranfällig und binde dauerhaft Personal in Verwaltung und Einrichtungen. Das neue Modell soll die Abläufe vereinfachen, Eltern mehr Planungssicherheit geben und bei längerer Abwesenheit Rückerstattungen ermöglichen. Auch diese Änderung, die ja eine Verbesserung für die Eltern bedeutet hätte, wurde durch einen kurzfristig eingebrachten Änderungsantrag der SPD zu Nichte gemacht.
Kritik übt WiR außerdem an der Satzung selbst. Der Entwurf ist juristisch korrekt, aber für Eltern kaum verständlich. Eine Gebührensatzung für Familien muss klar, übersichtlich und kundenfreundlich sein. Wer eine gute öffentliche Leistung organisiert, sollte die Kosten nicht in schwer lesbarem Amtsdeutsch verstecken.
Unterm Strich ist für WiR klar: Die Gemeinde braucht eine verlässliche, qualitativ gute und
finanzierbare Kinderbetreuung. Dafür sind faire Beiträge notwendig. Was Roßdorf nicht braucht, sind ideologische Debatten ohne Blick auf Zahlen, Personal und Realität.
Kernpunkt ist eine Neuordnung der Betreuungszeiten. Künftig soll es im Kindergarten drei Modelle geben: die beitragsfreie Regelbetreuung von 7 bis 13 Uhr, eine verkürzte Tagesstätte mit Mittagessen von 7 bis 15 Uhr und eine lange Tagesstätte in den Kitas Regenbogen und Abenteuerland von 7 bis 16:30 Uhr. Für Krippenkinder ist eine Betreuungszeit von 7 bis 15 Uhr vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Betreuungszeit besteht laut Entwurf nicht; Ganztags- und Mittagsplätze werden nur im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten vergeben.[2][1]
Auch die Zahlen zur Finanzierung sind deutlich. Laut Analyse kostet ein Krippenplatz die Gemeinde rund 3.653,79 Euro pro Kind und Monat; der Elternanteil liegt bisher bei rund 10 Prozent. Bei Kindergartenplätzen liegen die Kosten je nach Betreuungsmodell bei 337,80 Euro für 8 Stunden und 591,15 Euro für 9,5 Stunden monatlich, während die Eltern bislang nur einen vergleichsweisen kleinen Teil tragen. Die Verwaltung schlug deshalb einen Ziel-Kostendeckungsgrad von 25 Prozent im Kindergartenbereich und 12,5 Prozent in der Krippe vor, gestaffelt bis 2029. In der Sitzung musste der Bürgermeister dann diesen Antrag wieder zurückziehen.
Konkret würde der Elternbeitrag im Kindergarten für 8 Stunden Betreuung von bisher 24 Euro auf 39 Euro ab August 2026 steigen und bis 2029 auf 84 Euro anwachsen. Für 9,5 Stunden läge der Beitrag zunächst bei 87 Euro und würde bis 2029 auf 147 Euro steigen. In der Krippe soll der Beitrag für 8 Stunden von derzeit 355 Euro auf 380 Euro ab 2026 und schrittweise bis auf 456 Euro im Jahr 2029 steigen. Gleichzeitig verweist die Verwaltung darauf, dass Roßdorf mit diesen Sätzen im regionalen Vergleich weiterhin nicht an der Spitze liegen würde.
Das WiR Redaktionsteam

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