
Nachdem der Akteneinsichtsausschuss getagt und die Unterlagen gesichtet wurden, kann man folgendes festhalten:
● Die Verwaltung arbeitet konsequent und mit der erforderlichen Sorgfalt an dem Thema.
● Die Arbeiten sind sehr umfangreich, da auch Gegebenheiten der beiden vorhandenen WKA berücksichtigt werden müssen.
● Seit Anfang Oktober steht fest, dass die Ausschreibung europaweit erfolgen muss, auch wenn B90/Grüne das wohl anders sehen.
● Auch bei der Wahl der Kanzlei, welche die Ausschreibung juristisch begleiten muss, ist die Verwaltung hinsichtlich der Vergabe an öffentliches Vergaberecht gebunden.
Fazit: Es gibt keinen ersichtlichen Grund, ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht mit hohen Kosten für die Gemeinde fortzusetzen und damit die Verwaltung unnötigerweise weiter zu belasten.
Angesichts der zu erwartenden angespannten Finanzlage in Roßdorf sollte das vorhandene Geld gezielt in Projekte fließen, von denen die Bürgerinnen und Bürger tatsächlich profitieren. Investitionen in Klagen hingegen bringen unserer Gemeinde keinen erkennbaren Nutzen – selbst dann nicht, wenn das Gericht zugunsten der Kläger entscheidet. Noch schwerer wiegen die möglichen Folgen: Kommt es zu rechtlichen Auseinandersetzungen wegen Verstößen gegen Ausschreibungsregeln, drohen zusätzliche Kosten und Risiken für die Gemeinde. Und selbst ein positives Urteil würde die notwendigen Verfahren und Formalitäten nicht über Nacht erledigen.
Aus diesen Gründen haben WiR diesen Antrag zur Abstimmung vor der Haushaltseinbringung eingebracht.
Das DA Echo hatte hierüber am Freitag, den 5.12. ebenfalls berichtet.
Mit dem Antrag haben WiR auch gleichzeitig eine Anfrage gestellt, welche Kosten denn bis dato seit der Entscheidung zur Klage, angefallen sind und mit welchen weiteren Kosten sowohl seitens des Klägers und des Beklagten zu rechnen ist.
Den Antrag und die Anfrage finden Sie wie immer auf unserer Webseite, unter der Rubrik „Anträge“.
Jörg Wellmann

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