WiR zum Thema „Ärzteförderung“ aus Gemeindekasse

(C) Shutterstock, Studio Romantic
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In der letzten Gemeindevertretersitzung vom 7.11. hatte die IGEL Fraktion erneut mit Dringlichkeit eine Änderung des ursprünglichen Antrages zur Ärzteforderung präsentiert.

 

Man wollte weiterhin die Gemeindevertretung ermächtigen über die Anträge final selber zu entscheiden. 

Den kompletten ursprünglichen Antrag der IGEL Fraktion vom Mai 2025 finden Sie hier.

Den Dringlichkeitsantrag der IGEL Fraktion vom 7.11. finden Sie hier.

 

WiR hatten den Antrag im Mai bereits abgelehnt. 

 

Im September hatte die SPD-Fraktion nachgefragt, was mit der Umsetzung des Antrages aus Mai 2025 nun sei. Die Antwort der Verwaltung war damals schon klar, Zitat aus dem Schreiben des HSGB und der Kommunalaufsicht: „Es bleibt damit festzuhalten, dass das vorliegende Prozedere, welches die Gemeindevertretung beschlossen hat, in weiten Teilen in unzulässiger Weise in die Rechte des Gemeindevorstands eingreift.

 

Unabhängig davon, ob die Mehrzahl der Gemeindevertreter überhaupt die Zeit hatte, sich diesen Dringlichkeitsantrag ohne vorherige Beratung in den Ausschüssen anzuschauen, oder gar komplett zu verstehen, wurde dieser am 7.11. beraten und mehrheitlich zugestimmt.

 

Nun liegt dem Redaktionsteam ein Schreiben der Kommunalaufsicht des Landkreises vom 13.11.2025 vor, dass allen Gemeindevertretern und den Fraktionen zugesendet worden ist. Und das hat es in sich! WiR zitieren:

 

Aufsichtsbehördliche Verfügung

1. Die Ziffern II. 1, 2, 3, 4 und 5 des Beschlusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Roßdorf vom 16. Mai 2025 zur „Haus- und Kinderärzteförderung in der Gemeinde Roßdorf“ werden gemäß
§138 Hessische Gemeindeordnung (=HGO) beanstandet und aufgehoben.

 

2. Die sofortige Vollziehung der in Ziffer 1 dieser Verfügung getroffenen Regelung wird gemäß §80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet.“

 

Damit ist der ursprüngliche Beschluss, dass Ärzte, die sich hier neu ansiedeln, einen Zuschuss erhalten, über den die Gemeindevertretung selber entscheidet und nicht mehr der Gemeindevorstand als Verwaltungsorgan, vom Landkreis und der Kommunalaufsicht unzulässig geworden.

Denn, WiR zitieren weiter aus dem Schreiben, „mehrere Punkte des gefassten Beschlusses, griffen unzulässig in die Zuständigkeiten des Gemeindevorstandes ein. Die Entscheidung über konkrete Förderanträge auf der Grundlage einer bestehenden Richtlinie sei ein klassisches Geschäft der laufenden Verwaltung“ und ist damit dem Gemeindevorstand zuzuordnen. Dies durch Beschluss wieder an die Gemeindevertretung zu ziehen, sei eine rechtswidrige Kompetenzanmaßung.

 

Und weiter zitieren WiR, „Die Wahrung der gesetzlichen Kompetenzordnung ist ein fundamentaler Bestandteil der kommunalen Verfassung. Ihre Missachtung stellt einen erheblichen Rechtsverstoß dar.“

 

Die unmittelbare Vollziehung sei notwendig, da der Beschluss rechtswidrig gefasst wurde und die gestörte Verfassungsgemäße Ordnung der gemeindlichen Organe unverzüglich wiederherzustellen sei. Die Gemeindevertretung habe in gravierender Weise in die originären und unentziehbaren Zuständigkeiten des Gemeindevorstandes eingegriffen.

 

Tja, WiR fragen uns, was man mit dem ursprünglichen Antrag im Mai eigentlich hier bezwecken wollte, warum die SPD im September nach dem Stand der Umsetzung fragte und warum der Antrag, der bekanntermaßen in die verfassungsmäßige Ordnung des Landes Hessens eingegriffen hat von dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung, Herrn Heiko Hofmann (SPD), überhaupt im Mai 2025 und nun erneut zur Beratung und Abstimmung zugelassen wurde?

 

Matthias Monien

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