WiR blicken zurück auf den Haushalt

Foto: Number 1411/Shutterstock.com
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In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 14. Dezember 2018 wurden u.a. das Haushaltssicherungskonzept, der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung für das Kalenderjahr 2019 mehrheitlich beschlossen.

 

Gerne geben WiR zu allen drei Bereichen ein kurzes Statement ab. 

Das Staatsministerium des Hessischen Ministeriums des Inneren hat den Kommunendie Möglichkeit eingeräumt, über die sogenannte Hessenkasse einmalig die bis Ende 2018 nicht abgedeckten Fehlbeträge mit dem Eigenkapital (gem. § 25 Abs. 3 GemHVO) im Jahresabschluss 2018 zu verrechnen. Dies wurde im Haushaltssicherungskonzept verankert und von allen Fraktionen so verabschiedet.  

Was heißt das jetzt für Roßdorf?

Der Fehlbetrag in Höhe von 4.626.224,34 EUR wird mit dem Eigenkapital verrechnet und die Bücher sehen gleich wieder viel freundlicher aus. An dieser Stelle sollte jedoch nicht unerwähnt bleiben, dass sich der kumulierte Fehlbetrag, den die Kommune unter einer SPD Verantwortung erwirtschaftet hat, für den Zeitraum vom 31.12.2008 bis 31.12.2019 auf 9.478.830,12 EUR beläuft. 

Ein Blick in die Haushaltssatzung zeigt, dass alle wesentlichen Einnahmequellen der Kommune in den letzten 10 Jahren trotz der oft zitierten Wirtschafts- und Finanzkrise signifikant gestiegen sind.  

Ein Überblick … 

 

EKSt-Anteil 

9.162.800 EUR 

+ 36,4 % 

Gewerbesteuer 

7.500.000 EUR 

+ 63,0 % 

Grundsteuer B 

2.367.900 EUR 

+107,5 % 

 

 

Ganz positiv ist im Haushaltsplan zu lesen, dass im Haushaltsjahr keine Erhöhung der Steuersätze geplant sei. Aber mal ehrlich – alles andere wäre auch dreist gewesen, hat man doch insbesondere an den Hebesätzen der Grundsteuer in den letzten Jahren massive Erhöhungen vorgenommen. In Artikel 1 des Gesetzes zur Regelung des Finanzausgleiches werden u.a. Nivellierungshebesätze definiert. Die Gemeinde Roßdorf liegt mit den verabschiedeten Hebesätzen zum Teil deutlich über den für das HH-Jahr 2019 kommunizierten Hebesätzen. Auch hier ein Überblick … 

 

 

nach FAG 

Roßdorf 

 

Grundsteuer A 

332 

340 

+ 2,4 % 

Grundsteuer B 

365 

460 

+ 26,0 % 

Gewerbesteuer 

357 

390 

+ 9,2 % 

 

 

Gerade die privaten Haushalte, konkret die Eigentümer von Immobilien werden überproportional belastet – und das, obwohl wir an anderer Stelle über Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sowie Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum diskutieren. Hier erwarten WiR künftig ganz entschieden andere Signale! 

Trotz dem öffentlich kommunizierten Ende der Wirtschafts- und Finanzkrise und trotz sprudelnder Einnahmen gelingt es mit einem ordentlichen Ergebnis von 80.750 EUR gerade einmal so, eine ausgeglichene HH-Planung zu präsentieren. Dies ist ein klares Indiz, dass wir es weiterhin mit gravierenden strukturellen Problemen zu tun haben! Weder die Fortschreitende Digitalisierung, einhergehend mit kontinuierlich gestiegenen Fortbildung- und Schulungskosten, noch die oft propagierte Interkommunale Zusammenarbeit hat bis dato zu einer Ergebnisverbesserung im Rahmen der seit Jahren betriebenen Konsolidierungsbemühungen geführt! 

 

WiR finden, dies waren triftige Gründe den Haushaltsplan sowie die Haushaltssatzung in dieser Form abzulehnen.

 

Norman Zimmermann

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