Wichtiges zur Kommunalwahl in Roßdorf

Zahl der zu wählenden Gemeindevertreter: 31. Aktiv wahlberechtigt ist jeder EU-Bürger, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens 3 Monaten seinen Wohnsitz in Roßdorf hat. Wer am 6.3.2016 nicht anwesend ist, kann schon jetzt Briefwahl bei der Gemeinde beantragen. Jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie Gemeindevertreter zu wählen sind. Also in Summe 31, die er auf die Bewerber eines Wahlvorschlages (Liste) oder unterschiedlicher Wahlvorschläge verteilen kann: panaschieren. 

Dabei kann er Bewerber jeweils bis zu 3 Stimmen geben: kumulieren.

Eine Liste kann als ganzes gewählt werden. Dann erhalten alle Kandidaten der Reihenfolge nach soviele Stimmen, wie es Plätze im Parlament gibt.

 

Wird eine Listenkandidatin gestrichen, erhält sie keine Stimme auf der gewählten Liste.

 

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