Ausländer-Beirat

Für eine effektive kommunale Vertretung ist der Ausländer-Beirat enorm wichtig und WiR hoffen, dass auch in Roßdorf eine oder mehrere Wahlvorschläge eingereicht werden.

 

Die Wahlperiode des Ausländer-Beirats beträgt 5 Jahre. Die Zahl der zu wählenden Vertreter liegt zwischen 3 und 37. In Roßdorf kann der Ausländer-Beirat laut Hauptsatzung aus 5 gewählten Mitgliedern bestehen. Mehr Informationen zu Ausländerbeiräten finden Sie auch unter: 
https://www.agah-hessen.de/wahl2021/

 

Werden keine Wahlvorschläge eingereicht oder zugelassen oder werden weniger Bewerberinnen zur Wahl zugelassen, als Sitze zu verteilen sind, findet die Ausländer-Beiratswahl in der betroffenen Kommune nicht statt. In diesen Fällen ist die Kommune verpflichtet, für die Dauer der nachfolgenden Wahlzeit eine Integrations-Kommission zu bilden.

 

Falls also kein Ausländer-Beirat in Roßdorf gewählt werden kann, weil keine Listen zustande gekommen sind, freuen WiR uns auf die Mitarbeit in der entsprechenden Kommission. 

 

Wer darf wählen?

In allen Gemeinden, in denen mehr als 1000 ausländische Einwohner gemeldet sind, kann eine Wahl durchgeführt werden. Der Ausländeranteil liegt in Roßdorf bei 13 % der Bevölkerung (Stand: 2018). 

 

Gewählt wird nach den gleichen Grundsätzen wie bei den allgemeinen Kommunalwahlen mit der Besonderheit, dass nur ausländische Einwohner, auch Unionsbürger, nicht aber deutsch-ausländische Doppelstaater, wahlberechtigt sind. Zu den ausländischen Einwohnern zählen  auch Asylbewerber, Personen mit Flüchtlingsstatus und Staatenlose. Auch ausländische EU-Bürger, die bereits bei den allgemeinen Kommunalwahlen aktives und passives Wahlrecht besitzen, sind bei Ausländer-Beiratswahlen wahlberechtigt.

 

Sie haben noch Fragen?

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an den Wahlleiter in Roßdorf,
Herrn Georg Trautmann, (siehe Webseite der Gemeinde Roßdorf) oder 
bei WiR an Dr. Simon Elliott.